Ein Mockup eines Buches. Auf dem Buchdeckel ist zu lesen; KI ohne Blamage. Darunter: Oder: wem gehören künstlich erzeugte Werke.

KI ohne Blamage

KI ohne Blamage. Oder: Wem gehören künstlich erzeugte Werke?

Das war ein guter Vortrag. „Der EU-AI-Act: Praktische Lösungen für KMU“. Kompetent referiert von Marvie Demit, Benedikt Hasibeder und Philipp Reinisch im Rahmen einer Veranstaltung der WKO. Die Herren haben sehr gut erklärt, worum es beim EU AI Act geht, wer auf was aufpassen muss und wie man das in konkrete Handlungsempfehlungen ummünzt.  Und auch das Thema, das mich ganz konkret interessiert hat, wurde ausführlich besprochen:

Muss ich KI-Generiertes offenlegen?
Und wem gehört es?
Und was hat das für Konsequenzen?

Ein Foto in einem nahezu leeren Parkhaus. Im Vordergrund ist STOP auf den Boden gemalt.

Vorweg: ich bin kein Jurist, ich interpretiere den Vortrag, aber etliches liegt auf der Hand und kann nachgelesen werden.

Eine verwitterte Holzfassade aus der Nähe aufgenommen. Zu erkennen ist er Schriftzug: Zeit für ein Gedicht.

Der EU AI Act ist seit August 2024 in Kraft, legt gewisse Risikostufen fest und unterliegt einer gestaffelten Umsetzung. Eine gute Zusammenfassung findet sich hier:
https://artificialintelligenceact.eu/de/high-level-summary/, aber es läuft darauf hinaus, dass KI-generierte ab August 2026 bis auf wenige Ausnahmen gekennzeichnet werden müssen. Wie genau das passieren muss, ist irgendwann vermutlich Gegenstand eines Prozesses und wird wohl ausjudiziert, aber es kann unter Umständen reichen, es auf den Legal-Seiten einer Website zu erwähnen. Etwas unschöner wäre wohl eine Kennzeichnung direkt beim Text/Logo/Bild.

Die nächste Frage: Wem gehört ein KI-generiertes Werk? Hier ist das Urheberrecht in Österreich doch recht eindeutig. Mehrheitliche Auslegung dazu: Es muss ein Mensch dahinterstehen. Und das Werk muss eine gewisse Schöpfungshöhe haben. Werke, die mit KI erschaffen werden, unterliegen keinem Urheberrecht. Dazu auch ein wunderbarer Artikel von den Rechtsanwälten Dr. Leitinger und Dr. Leitinger, der viel genauer darauf eingeht: https://www.ra-leitinger.at/news/kuenstliche-intelligenz-und-das-oesterreichische-urheberrecht-am-beispiel-chatgpt

Die Konsequenz davon ist nach meiner Auslegung, dass diese Werke gemeinfrei sind.

Sprich: jeder darf das Werk verwenden, vervielfältigen, ändern, verbreiten. Privat wie kommerziell. Natürlich gilt das, wenn man mittels KI generierte Werke 1:1 so übernimmt, aber auch wenn es weiterverwertet wird, muss der Anteil ausreichend sein. Einfach mal einen Beistrich zu ändern, wird wohl nicht ausreichen. Aber auch das wird vermutlich in nicht so ferner Zukunft ausjudiziert.

Die Fragen, die ich mir zu Beginn des Vortrags gestellt habe, wurden für mich jedenfalls so beantwortet: Ja, man muss ab 2026 mit KI erschaffene Werke markieren. Nein, sie gehören weder dem Website-Betreiber oder der Betreiberin noch der Person, die den Prompt geschrieben hat. Und die Konsequenz ist dann zwangsläufig, dass jeder den Inhalt verwenden kann. Und dass es für Websites, die ein gewisses Maß an Exklusivität sicherstellen wollen, wohl besser ist, wenn die Inhalte tatsächlich von einem Menschen kommen. Die Urheberschaft kann dann zwar nicht weitergeben, aber sehr wohl die Nutzungsrechte. Und zwar exklusiv.

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Links:

EU AI Act – Überblick & Zeitplan
https://artificialintelligenceact.eu/de/high-level-summary/

Artikel 50 – Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte
https://artificialintelligenceact.eu/de/article/50

Urheberrecht bei KI (RA Leitinger, AT)
https://www.ra-leitinger.at/news/kuenstliche-intelligenz-und-das-oesterreichische-urheberrecht-am-beispiel-chatgpt

Gemeinfreiheit einfach erklärt (Wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit

RechtEasy.at – Schöpfungshöhe in Österreich
https://www.rechteasy.at/wiki/schoepfungshoehe/